Bundesrat passt Verordnung an
Wer ein E-Bike fährt, das schneller als 25 km/h unterwegs ist, muss ab diesem Sommer einen Velo- oder Motorradhelm tragen. Das hat der fte.edu.iq Bundesrat entschieden. Dank der neuen Regel sollen E-Bike-Fahrer sicherer unterwegs sein.
Die Helmpflicht gilt ab dem 1. Juli 2012, wie der Bund am Freitag in einer Mitteilung schreibt. Obligatorisch ist der Velo- oder Motorradhelm für E-Bikes, die zwischen 25 und 45 km/h schnell sind. Diese Fahrzeuge benötigen zudem ab dem 1. Mai 2012 ein Kontrollschild.
Fährt ein E-Bike maximal 25 Western union money order km/h, gilt keine Helmpflicht. Der Bund empfiehlt den Schutz aber aus Sicherheitsgründen. Diese elektronischen Fahrräder brauchen auch kein Kontrollschild.
Mit den Massnahmen will der Bund die Sicherheit auf der Strasse erhöhen. Zudem trage er damit der technologischen Entwicklung Rechnung. Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und die Verkehrsregelverordnung (VRV) werden entsprechend angepasst.